Rettungsgasse ab 1.1.2012 Pflicht bei Staubildung

Ein Stau kostet Einsatzkräften bis zu 4 Minuten! Ab dem 1. Jänner 2012 ist die Bildung einer Rettungsgasse auf allen Schnellstraßen, Autostraßen und Autobahnen verpflichtend.

Sprich, überall dort wo eine Autobahnvignette benötigt wird. Sie MUSS vorausschauend gebildet werden, also bevor der Verkehr zum Stillstand kommt. Ob Unfall oder Verkehrsüberlastung - mit der Bildung einer Rettungsgasse wird sowohl eine freie Zufahrt zum Unfallort als auch eine freie Durchfahrt für Notfälle wie Kranken- und Patiententransporte sichergestellt.

Die Rettungsgasse ist eine frei bleibende Fahrgasse zwischen zwei Fahrstreifen. Die Einsatzkräfte haben dadurch die Möglichkeit der freien Durchfahrt zur Einsatz(Unfall)stelle. Die Rettungsgasse darf nur von Einsatzfahrzeugen der Rettung, Feuerwehr, Polizei sowie des Straßen- und Pannendienstes befahren werden. Der Pannenstreifen soll (kann) benützt werden.

Zweispurigen Fahrbahnen

Alle auf dem linken Fahrstreifen befindlichen Fahrzeuge weichen so weit als möglich nach links aus. Alle Fahrzeuge auf dem rechten Fahrstreifen weichen so weit als möglich nach rechts aus.

Drei- oder mehrspurige Fahrbahnen

Alle auf dem äußerst linken Fahrstreifen befindlichen Fahrzeuge weichen so weit als möglich nach links aus. Alle anderen Fahrzeuge (1. Und 2. Fahrspur) weichen nach rechts aus.

Die Rettungsgasse ist IMMER neben der äußerst linken und der danebenliegenden Fahrspur zu bilden. Auf den Sicherheitsabstand ist zu achten und manövrierbar zu bleiben.

Helfen Sie mit, Leben zu retten

Die Rettungsgasse erleichtert den Rettungskräften das raschere Vorankommen und Eintreffen am Unfallort. Der Zeitgewinn von bis zu vier Minuten bedeutet eine 40% höhere Überlebenschance. Bedenken Sie auch:

Das Unfallopfer KANN nicht warten!

Alle weiteren INFOS unter: www.rettungsgasse.com