Wer wird gefördert?
Gefördert werden Personen, die Pflegebedürftige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen, wenn sie in Österreich ihren Urlaub (auch ohne Pflegebedürftige) verbringen.
Die antragstellende Person muss die Hauptpflegetätigkeit von der pflegebedürftigen Person oder deren gesetzlichen Vertretung bzw. Erwachsenenvertretung bestätigen lassen. Die Aktion kann pro Person pro Jahr nur einmal in Anspruch genommen werden, unabhängig von Kosten und Dauer des Urlaubes.
Wie wird gefördert?
Die Gewährung der Förderung ist nicht vom Einkommen abhängig.
Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person muss sich seit mindestens 6 Monaten vor Urlaubsantritt in Niederösterreich befinden.
Der Zuschuss beträgt € 175,-- für einen Urlaub in Österreich, wurde der Urlaub in Niederösterreich verbracht, beträgt der Zuschuss € 225,--. Vor dem 1. März 2018 wird eine Förderung in der Höhe von € 140,-- bzw. € 180,-- gewährt.
Wie stelle ich den Antrag?
Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen notwendig:
· ausgefülltes Antragsformular, dies finden Sie unter www.noe.gv.at/noe/Pflege/Antragsformular_UP_14022018_afb_.pdf
· Bescheid über die Festlegung der Pflegestufe (Kopie)
· Rechnung des Beherbergungsbetriebes (Kopie)
Welche Fristen sind einzuhalten?
Der Antrag ist spätestens sechs Monate nach dem Urlaub einzubringen.
Wenn Sie Fragen zur Urlaubsaktion für pflegende Angehörige haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, steht Ihnen das Bürgerservice Langenzersdorf zu den Amtszeiten bzw. der Sozialreferent GGR Bernhard Ebner, MBA in seiner Sprechstunde jeden Dienstag von 18:00 bis 19:00 Uhr gerne zur Verfügung.
Gesundheitsreferent GGR Bernhard Ebner,
MBA informiert:
Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Personen, die Pflegebedürftige, welche mindestens P
flegegeld der
Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen, wenn sie in Ö
sterreich ihren Urlaub
(auch ohne Pflegebedürftige) verbringen.
Die antragstellende Person muss die Hauptpfleg
et
ätigkeit von der pflegebedürftigen
Person oder deren gesetzlichen Vertretung bzw. Erwachsenenvertretun
g bestätigen
lassen. Die Aktion kann pro Person pro Jahr nur einmal in Anspruch genomm
en
werden, unabhängig von Kosten und Dauer des Urlaubes.
Wie wird gefördert?
Die Gewährung der Förderung ist nicht vom Einkommen abhängig.
Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person muss sich seit mindestens 6 Monaten
vor Urlaubsantritt in Niederösterreich befinden.
Der Zuschuss beträgt
€
175,
--
für einen Urlaub in Österreich, wurde der Urlaub in
Niederösterreich verbracht, beträgt der Zuschuss
€
225,
--
. Vor dem 1. März 2018 wird
eine Förderung in der Höhe von
€
140,
--
bzw.
€
180,
--
gew
ährt. Gesundheitsreferent GGR Bernhard Ebner,
MBA informiert:
Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Personen, die Pflegebedürftige, welche mindestens P
flegegeld der
Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen, wenn sie in Ö
sterreich ihren Urlaub
(auch ohne Pflegebedürftige) verbringen.
Die antragstellende Person muss die Hauptpfleg
et
ätigkeit von der pflegebedürftigen
Person oder deren gesetzlichen Vertretung bzw. Erwachsenenvertretun
g bestätigen
lassen. Die Aktion kann pro Person pro Jahr nur einmal in Anspruch genomm
en
werden, unabhängig von Kosten und Dauer des Urlaubes.
Wie wird gefördert?
Die Gewährung der Förderung ist nicht vom Einkommen abhängig.
Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person muss sich seit mindestens 6 Monaten
vor Urlaubsantritt in Niederösterreich befinden.
Der Zuschuss beträgt
€
175,
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für einen Urlaub in Österreich, wurde der Urlaub in
Niederösterreich verbracht, beträgt der Zuschuss
€
225,
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. Vor dem 1. März 2018 wird
eine Förderung in der Höhe von
€
140,
--
bzw.
€
180,
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gew
ährt. Gesundheitsreferent GGR Bernhard Ebner,
MBA informiert:
Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Personen, die Pflegebedürftige, welche mindestens P
flegegeld der
Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen, wenn sie in Ö
sterreich ihren Urlaub
(auch ohne Pflegebedürftige) verbringen.
Die antragstellende Person muss die Hauptpfleg
et
ätigkeit von der pflegebedürftigen
Person oder deren gesetzlichen Vertretung bzw. Erwachsenenvertretun
g bestätigen
lassen. Die Aktion kann pro Person pro Jahr nur einmal in Anspruch genomm
en
werden, unabhängig von Kosten und Dauer des Urlaubes.
Wie wird gefördert?
Die Gewährung der Förderung ist nicht vom Einkommen abhängig.
Der Hauptwohnsitz der antragstellenden Person muss sich seit mindestens 6 Monaten
vor Urlaubsantritt in Niederösterreich befinden.
Der Zuschuss beträgt
€
175,
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für einen Urlaub in Österreich, wurde der Urlaub in
Niederösterreich verbracht, beträgt der Zuschuss
€
225,
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. Vor dem 1. März 2018 wird
eine Förderung in der Höhe von
€
140,
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bzw.
€
180,
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gew
ährt.